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BuT-Bescheid einreichen

Über diese Seite können Sie selbstständig Ihre BuT-Bescheide verwalten und hochladen.

“Bildung und Teilhabe” (BuT) ist ein deutsches Sozialprogramm, das darauf abzielt, Kindern und Jugendlichen aus hilfebedürftigen Familien besseren Zugang zu Bildung, Kultur und Freizeitaktivitäten zu ermöglichen. Es umfasst Leistungen wie Schulbedarf, Mittagessen in Schulen, Zuschüsse für Schulausflüge und Klassenfahrten sowie die Kostenübernahme für Mitgliedschaften in Sportvereinen oder kulturellen Einrichtungen. Das Ziel ist es, soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Familien.

Haben Sie Anspruch darauf, dass das Amt das Essensgeld übernimmt, benötigen wir von Ihnen einen Bescheid für Bildung und Teilhabe. Dieser Bescheid muss von Ihnen hochgeladen oder, je nach Bundesland bzw. Vorgabe der zuständigen Stelle, bei der Schule abgegeben werden.

Diese Funktion ist nicht für alle Schulen freigeschaltet und steht daher nicht immer zur Verfügung.
Erscheint der Menüpunkt bei Ihnen nicht, ist dies kein Fehler. Die Funktion ist in dem Fall für Ihre Einrichtung nicht verfügbar.

BuT-Bescheid hochladen

Um eine Kostenübernahme bzw. Ihren Bescheid für Leistungen aus Bildung und Teilhabe (BuT) hochzuladen, können Sie die Handy-App oder das Webportal verwenden. Melden Sie sich dafür mit Ihrem Erwachsenen-Zugang an. Kinder können BuT-Bescheide aus Sicherheitsgründen nicht selbst hinterlegen. Weitere Informationen zu den verfügbaren Funktionen finden Sie im Bereich Das Kundenkonto.

Achten Sie darauf, dass der Bescheid für die Teilnahme am Mittagessen bzw. für die Mittagsverpflegung gilt. Ein Bescheid, der beispielsweise nur für Schulmittel ausgestellt wurde, reicht für die Kostenübernahme des Essensgeldes nicht aus.
Das selbstständige Hochladen eines BuT-Bescheides ist die einfachste, datenschutzrechtlich sicherste und schnellste Variante, damit dieser bei den Essensbuchungen berücksichtigt werden kann. Die Dokumente werden dabei stets verschlüsselt übertragen und landen dadurch sicher und vertraulich bei der PCA. Nutzen Sie daher bitte nach Möglichkeit immer die Upload-Funktion in der App oder im Webportal.

Einzelne Städte und Gemeinden lassen das selbstständige Hochladen von BuT-Bescheiden nicht zu. In diesem Fall ist der entsprechende Menüpunkt sowohl im Webportal als auch in der App ausgeblendet.

Dies betrifft insbesondere die Stadt Hamburg und die Stadt Frankfurt am Main. Sollten Sie den Menüpunkt nicht sehen, ist dies daher kein Fehler, sondern eine Vorgabe der Stadt bzw. des Caterers.

Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte direkt an die jeweilige Schule, da Bescheide dann über die Schule eingereicht werden müssen. Auch die PCA ist hierbei auf die Unterstützung durch die Schule angewiesen. Das Einsenden per E-Mail ist in diesen Fällen nicht hilfreich und führt auch nicht zu einer Beschleunigung.

Upload in der App

Öffnen Sie zunächst die Kantinen-App und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Die Anmeldung erfolgt mit demselben Benutzernamen und Passwort, das Sie auch für das Webportal verwenden.

Über Konto öffnen Sie den Bereich BuT-Bescheid/Sozialstaffel.

Erfassen Sie die Angaben aus Ihrem Bescheid und starten Sie anschließend den Scanvorgang.

Nach dem Scannen prüfen Sie die Dokumente und senden den Bescheid ab.

  1. Wählen Sie unten rechts Konto.
  2. Öffnen Sie den Bereich BuT-Bescheid/Sozialstaffel.
  3. Tippen Sie auf BuT-Bescheid hochladen.
  4. Ergänzen Sie die Angaben aus Ihrem vorliegenden Bescheid, zum Beispiel das Kennzeichen des Bescheids und den Gültigkeitszeitraum.
  5. Wählen Sie Bescheid scannen, um über die App alle relevanten Dokumente zu fotografieren bzw. einzuscannen.
  6. Prüfen Sie, ob alle Seiten des Bescheids vollständig und gut lesbar erfasst wurden.
  7. Wählen Sie Absenden.

Wenn Ihnen weitere Kostenübernahmen vorliegen, wiederholen Sie den Vorgang bitte für die betreffenden Kinder.

Achten Sie beim Hochladen darauf, dass das vollständige Dokument zu sehen ist und der korrekte Kindername auf dem Formular eindeutig erkennbar ist. Der Name auf dem Bescheid muss zu dem jeweiligen Kundenkonto passen.

Insbesondere wenn ein BuT-Bescheid für mehrere Kinder hochgeladen wird, kommt es gelegentlich vor, dass die Namen der Kinder nicht zum jeweiligen Kundenkonto passen. In diesem Fall kann der Bescheid nicht genehmigt werden. Der Bescheid muss dann erneut hochgeladen werden, wodurch sich die Bearbeitung entsprechend verzögert.

Bei dem Kennzeichen handelt es sich um die Nummer des BuT-Bescheids. Diese wird auf dem Formular vom Amt mit angegeben. Auf den Formularen der Ämter wird das Kennzeichen des Bescheids unterschiedlich bezeichnet. Begriffe wie Mein Zeichen, Unser Zeichen oder BG-Nummer meinen in diesem Zusammenhang dasselbe und können synonym verwendet werden.

Upload im Webportal

Melden Sie sich zuerst im Webportal an und öffnen Sie danach Ihr Kundenkonto.

  1. Öffnen Sie den Bereich Mein Kundenkonto.
  2. Wählen Sie Bildung und Teilhabe.
  3. Wählen Sie das Kind aus, für das Sie eine Eintragung vornehmen möchten.
  4. Ergänzen Sie die Angaben aus Ihrem Bescheid, zum Beispiel das Kennzeichen des Bescheids und den Gültigkeitszeitraum.
  5. Wählen Sie Weiter.
  6. Laden Sie den Bescheid über Auswählen hoch.
  7. Prüfen Sie, ob die Datei vollständig hochgeladen wurde.

Es kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sollte Ihr Bescheid mehrere Seiten umfassen, fassen Sie diese bitte vor dem Hochladen in einer Datei zusammen. Wiederholen Sie den Vorgang bei Bedarf für weitere Kinder.

Das Dokument des Bescheides hochladen

Das eingescannte Dokument zu dem jeweiligen Eintrag wird über die Schaltfläche Auswählen beigefügt.

Nachdem Sie die Daten angegeben haben, laden Sie bitte den Bescheid als PDF oder Grafik hoch. Nur wenn das Dokument vollständig vorliegt, kann es geprüft und anschließend genehmigt werden. Unvollständige Bescheide können nicht bearbeitet und damit auch nicht genehmigt werden!

Bearbeitungszeit

Ihr Bescheid wird nach dem Hochladen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen geprüft.

Von der Zusendung von Bescheiden per E-Mail bitten wir auch aus Datenschutzgründen abzusehen, da diese nicht automatisch mit Ihrem Kundenkonto verknüpft werden können und daher nicht direkt bearbeitet werden können.

Nutzen Sie daher bitte bevorzugt die Upload-Funktion in der App oder im Webportal.